Kostenübersicht Evangelische Kindertagesstätte Lohra-Schulstraße
Gültig ab 01.09.2025
| Beitrag / Geschwisterermäßigung | Tägliche Betreuungszeit | Wochenstd. | Beitrag | Kosten Eltern 1. Kind | Kosten Eltern 2. Kind |
|---|---|---|---|---|---|
| Ab 3 Jahre | |||||
| Halbtagsplatz | Mo-Fr 07:00 - 13:00 | 30,0 | 330,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Nachmittagsplatz | Mo-Fr 07:00 - 15:00 | 40,0 | 440,00 € | 110,00 € | 55,00 € |
| Unter 3 Jahre | |||||
| Krippe Halbtagsplatz | Mo-Fr 07:00 - 13:00 | 30,0 | 225,00 € | 225,00 € | 112,50 € |
| Krippe Nachmittagsplatz | Mo-Fr 07:00 - 15:00 | 40,0 | 300,00 € | 300,00 € | 150,00 € |
| Zusatzkosten | |
|---|---|
| Einzelessen | 3,00 € |
| Einzelessen ab 01.01.2026 | 3,50 € |
| Einzelessen ab 01.08.2026 | 4,00 € |
Freigestellte Betreuungszeit
Der Zeitpunkt der Gebührenänderung beim Übergang vom U-3-Kind zum Regelkind ist der Monat in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
Für Kinder, die nach Vollendung des 3. Lebensjahres in der Krippengruppe bleiben, verringert sich ab dem darauffolgenden Monat der von den Eltern zu zahlender Beitrag
(in 2025 = mtl. 151,87).
Geschwisterermäßigung
50% für das zweite jüngere gleichzeitig in einer Einrichtung betreute Kind und Gebührenbefreiung für das dritte und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind.
KreisJobCenter (KJC) - Bildung und Teilhabe
Bei Übernahme des Einzelessens werden die Kosten voll vom KJC getragen.
Kreisjugendamt - Beitragsübernahme
Bei Beitragsübernahme durch das Kreisjugendamt verringert sich der Beitrag um die Höhe des gewährten Zuschusses.
Rücklastschriften
Die Gebühren für Rücklastschriften sind von den jeweiligen Kreditinstituten festgelegt. Durch Rücklastschriften und die dadurch entstandenen Schulden verändert sich die Höhe der monatlichen Abbuchungen um den festgelegten Betrag.
