Kosten
Die monatlichen Kosten setzen sich je nach täglicher Betreuungszeit
Halbtagsplatz | von 7.00 bis 13.00 Uhr | (30 Stunden pro Woche) |
Nachmittagsplatz | von 7.00 bis 15.00 Uhr | (40 Stunden pro Woche) |
Ganztagsplatz | von 7.00 bis 17.00 Uhr | (50 Stunden pro Woche) |
wie folgt zusammen:
Kindergartenkinder (ab 3 Jahre):
Platz | Betreuungszeit | Kosten 1. Kind | Kosten 2. Kind |
---|---|---|---|
halbtags | 7.00 bis 13.00 Uhr | kostenlos | kostenlos |
nachmittags | 7.00 bis 15.00 Uhr | 80,00 Euro | 40,00 Euro |
ganztags | 7.00 bis 17.00 Uhr | 160,00 Euro | 80,00 Euro |
Zusatzkosten | pro Mittagessen | 2,30 Euro | 2,30 Euro |
Kinder unter 3 Jahren:
Krippenplatz | Betreuungszeit | Kosten 1. Kind | Kosten 2. Kind |
---|---|---|---|
halbtags | 7.00 bis 13.00 Uhr | 200,00 Euro | 100,00 Euro |
nachmittags | 7.00 bis 15.00 Uhr | 260,00 Euro | 130,00 Euro |
ganztags | 7.00 bis 17.00 Uhr | 320,00 Euro | 160,00 Euro |
Zusatzkosten | pro Mittagessen | 2,30 Euro | 2,30 Euro |
Freigestellte Betreuungszeit
Der Zeitpunkt der Gebührenänderung beim Übergang vom U-3-Kind zum Regelkind ist der Monat in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
Für Kinder, die nach Vollendung des 3. Lebensjahres in der Krippengruppe bleiben, verringert sich ab dem darauffolgenden Monat der von den Eltern zu zahlende Beitrag
(in den Jahren 2018 & 2019 = mtl. 135,60 € in 2020 = mtl. 138,31 €).
Eingewöhnungszeit
Im Monat vor und im Geburtstagsmonat ist der reguläre Tarif (Halbtagsplatz 240,00 €) für den ungeförderten Regelplatz (nicht U3!) zu zahlen.
Im Monat, der auf den 3. Geburtstag folgt, gelten dann die neuen Tarife.
Geschwisterermäßigung
50% für das zweite jüngere gleichzeitig in einer Einrichtung betreute Kind und Gebührenbefreiung für das dritte und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind.
KreisJobCenter - Bildung und Teilhabe
Bei einem Essensgeldzuschuss beträgt der Eigenanteil pro Essen 1,00 €.
Kreisjugendamt - Beitragsübernahme
Bei Beitragsübernahme durch das Kreisjugendamt verringert sich der Beitrag um die Höhe des gewährten Zuschusses.
Mahngebühren
Ab der 1. Mahnung fallen Gebühren in Höhe von 3,60 € an.
Rücklastschriften
Die Gebühren für Rücklastschriften sind von den jeweiligen Kreditinstituten festgelegt. Durch Rücklastschriften und die dadurch entstandenen Schulden verändert sich die Höhe der monatlichen Abbuchungen um den festgelegten Betrag.